Allgemeine Geschäftsbedingungen


Gegenstand
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der DMS Schnee, Cham(DMS genannt) und ihrer Kunden. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil aller durch die DMS abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Direktmarketing-, Eventmarketing- und Internetmarketingleistungen. Die Bestimmungen gelten, sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden. Im Falle fehlender Regelungen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. Zuständig sind die Gerichte am Sitz der DMS.

Angebote und Preise
Offerten und Angebote von DMS sind während 30 Tagen ab Offertdatum gültig. Offerten, Angebote und Konzepte sind Eigentum von DMS und dürfen nicht an Dritte zur Verwendung weitergegeben werden. Unberechtigte Verwendung des Konzeptes oder Teilen daraus ist untersagt und in angemessenem Rahmen entschädigungpflichtig. Preise in Offerten und Auftrags-bestätigungen sind bindend. Davon ausgenommen ist allfälliger, eindeutig erkennbarer Irrtum in der Preisberechnung oder im Leistungsumfang. Nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführte und vom Kunden verursachte zusätzliche Leistungen werden zu den geschäftsüblichen Preisen verrechnet. Für Dienstleistungsaufwendungen gelten die folgenden Stundenansätze: Projektleitung Fr. 170.–, Informatik/ Netzwerke/Programmierung Fr. 190.–, Konzeption/Ideenfindung/Beratung Fr. 250.–. Für die Umsetzung gelten folgende Ansätze: Sachbearbeitung Fr.88.–, Projektleitungsassistenz Fr. 135.– ,Desktop- Publishing/ Webdesign Fr. 160.–. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, allfällige Entsorgungs-/Transport- und Kurierdienstkosten. Rechnungsbeanstandungen müssen innert 8 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Reisespesen, Reisezeiten und Reisekosten werden nach Aufwand verrechnet. Die Hotelunterkunft vor Ort in einem Mittelkassehotel inkl. Frühstück wird durch den Auftraggeber übernommen. Die Deplacement-Kosten betragen pro Tag in der Schweiz und vergleichbaren Ländern Fr. 135.–. Sofern der Kunde das Essen stellt, reduziert sich dieser Satz pro Hauptmahlzeit um Fr. 40.–. Dies gilt auch wenn die Abfahrt ab Hünenberg nach 13.00 Uhr, respektive wenn die Rückkehr vor 18.00 Uhr erfolgt.

Kundenseitig / durch Dritte verursachter Mehraufwand
Insbesondere Ablaufanpassungen, Ablaufkorrekturen, nicht oder zu spätes Eintreffen der Daten. Abweichungen von der DMSStandard- Datenschnittstelle. Bilder, die nicht im geforderten Format angeliefert werden, Korrekturen nach Genehmigung, etc. verursachen Zusatzaufwendungen. Diese werden zu den DMS Standard- Stundensätzen in Rechnung gestellt. DMS ist berechtigt solche Aufwendungen bis zu 4% des Auftragsvolumens ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers zu verrechnen. Um höheren Schaden abzuwenden (Projektverzögerungen bei Messen und Events und anderen zeitkritschen Jobs), kann DMS auch diesen Betrag überschreitende Arbeiten ausführen. In diesem Fall ist der Auftraggeber mittels E-Mail zu benachrichtigen.

Infrastruktur
Probleme Technische Probleme, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht werden, gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Dies betrifft insbesonders zu spätes Fertigstellen von baulichen Massnahmen, Netzwerkprobleme und vereinbarte Netzwerkinstallationen. Nicht vorhandene oder zu schwache Stromanschlüsse oder ungenügende Kommunikations Infrastruktur. In diesem Fall werden sowohl die Wartezeiten als auch die Standard-Stundensätze für die Arbeiten mit allfälligen Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen verrechnet (+50%).

Termine
Termine sind nur verbindlich, wenn sie von der DMS schriftlich bestätigt werden. Die vereinbarten Projekttermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Briefing, Adressen, Vorlagen, Filme, Manuskripte, Gut zum Druck, usw.) vereinbarungsgemäss bei DMS eintreffen. Wenn bei der Verarbeitung des angelieferten Materials unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten, ist ein neuer Termin zu vereinbaren. Für Verzögerungen der Zustellung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen oder höherer Gewalt kann DMS nicht haftbar gemacht werden. Vom Auftraggeber verursachte Mehraufwendungen bedingt durch Konzeptanpassungen, Korrekturen von bereits genehmigten Arbeitsschritten, verzögerten Vorlagen- und Manuskriptbereinigungen bzw. Überarbeitung sowie auf dem Gut-zum-Druck/Ausführungsabzug verlangte Änderungen werden zusätzlich verrechnet. Dies gilt sinngemäss auch für erforderliche Infrastrukturen bei Veranstaltungen.

Haftung
Die Haftung der DMS beschränkt sich im Falle von durch ihre Dienstleistungen verursachten Schäden maximal auf die Höhe der Auftragssumme der betroffenen Dienstleistung während höchstens einem Jahr. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, auch aus Ansprüchen Dritter, wird jede Haftung ausgeschlossen.

Anvertraute Gegenstände
Werden der DMS Daten auf Datenträgern übergeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese in einer verarbeitbaren Form anzuliefern. Insbesondere sind die einzelnen Adressfelder und Merkmale voneinander getrennt und kenntlich auszuführen. Die Datenaufbereitung der DMS beinhaltet keine allfällige Bereinigung der Adressbestände. Die DMS stellt sicher, dass die Daten ihrer Kunden gegen unerlaubten Zugriff und gegen Zerstörung ausreichend gesichert sind. Dies stellt sie auch im Einflussbereich allfällig von ihr beauftragter Subunternehmen sicher. Radio-/TV-Empfang über von DMS zur Verfügung gestellter EDV-Hardware ist nicht erlaubt, ausser bei vorgängig eingeholter Bewilligung, wegen obligatorisch anfallender Abgabegebühren.

Einhaltung des Datenschutz-Gesetzes
Die DMS verpflichtet sich, die Bestimmungen des Schweizerischen Gesetzes über den Datenschutz zu respektieren. Insbesondere verzichtet sie auf die Nutzung von Kundendaten für Dritte oder für den eigenen Gebrauch, respektiert Zustellverbote (Robinson-Liste) und führt keine eigenen Datenbanken, die potentiell zu Verletzung des Datenschutzgesetzes geeignet sind.

Vertraulichkeit
Die DMS verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit ihren Leistungen in Erfahrung gebrachten Informationen aus dem Einflussbereich ihrer Kunden strengstes Stillschweigen zu bewahren.Sie gibt diese Verpflichtung auch an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter.

Stellvertretung/Leistungen Dritter
DMS ist berechtigt, für Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. DMS haftet für die sorgfältige Auswahl und Instruktion Dritter.

Eigentumsrechte
Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von DMS, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von DMS geschaffenen Leistungen (Ideenentwicklung, Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Text, Bild, Ton, grafische Arbeiten, Filme, Etiketten, Internetauftritten, Softwareentwicklungen, Eventlösungen usw.) Die Eigentumsrechte an der von DMS entwickelten Lösungen verbleiben ausschliesslich bei DMS. DMS hat in jedem Fall das Recht, Teile der entwickelten Kundenlösungen auch in anderen Anwendungen weiterzuverwenden. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an den Lösungen. Er darf sie beliebig oft für sein Unternehmen benutzen, in Zusammenhang mit DMS-Leistungen. Soll das Eigentumsrecht an der entwickelten Lösung auf den Kunden übergehen, so bedarf dies einer schriftlichen Regelung.

Unentgeltliche Leistungen
DMS erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen. Für die Ausarbeitung von Vorschlägen über die geplanten Aktivitäten, einschliesslich Kostenberechnungen, wird ein Honorar verlangt. Kosten Dritter und Reisespesen sind nicht im Honorar enthalten und werden gemäss vorgängiger Absprache gesondert in Rechnung gestellt. Die Bestimmungen über das geistige Eigentum, das Nutzungsrecht sowie die widerrechtliche Nutzung finden sinngemäss Anwendung. Soweit diese Vorschläge durch die Agentur zur Ausführung gelangen, wird das Präsentationshonorar angemessen angerechnet. Versicherung für Mietmaterial ist Aufgabe des Kunden.